Lexikon - Versicherungsaufsicht
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Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsicht heißt, Kontrolle der Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen durch eine staatliche Aufsichtsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Im Fordergrund der Aufsicht steht, die Belange der Versicherten zu wahren und für die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu sorgen. Somit werden die Gläubigerinteressen der Versicherungsnehmer wahrgenommen, das erklärt, warum es jahrzehntelang keine Versicherungskonkurse mehr gab.
Hier einige weitere wichtigen Aufgaben:
siehe: Versicherungsaufsichtsgesetz Abkürzungen
Sachkundeprüfung
Spartentrennung
Unterstützungskasse
VVaG
Versicherer
Versicherungsaufsichtsgesetz




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